Wirtschaftsstrafrecht 

ÜBERBLICK

Mit einer effektiven Strafverteidigung die Weichen frühzeitig setzen.

Das Wirtschaftsstrafrecht gewinnt seit einigen Jahren nachhaltig an Bedeutung. Strafrechtliche Vorwürfe und strafprozessuale Ermittlungen stellen für die betroffenen Unternehmen und Verantwortlichen eine schwere Belastung dar. Neben klassischen Straftatbeständen wie Betrug, Untreue oder Steuerdelikte gilt es auch Straftatbestände aus Nebenstrafrecht, als auch außerstrafrechtliche Normen zu beachten.

Auch im Allgemeinen Strafrecht kann eine Verurteilung weitreichende Folgen nachsichziehen. Eine möglichst frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts für Strafrecht bzw. Strafverteidigers ist von großer Bedeutung, um rechtzeitig die Weichen für einen positiven Verfahrensverlauf zu stellen.

Wirtschaftsstrafrecht 

KERNBEREICHE

Im Folgenden erhalten Sie unverbindliche Erstinformationen zu den relevantesten Delikten des Wirtschaftsstrafrechts. Die Aufzählung macht deutlich, wie umfangreich das Wirtschaftsstrafrecht ist. Eine erfolgreiche Strafverteidigung erfordert immer ein genaues Aktenstudium und qualifizierte Fachkenntnisse in allen materiellen und strafprozessualen Fragen des Einzelfalles.

Welche Straftaten fallen unter das Wirtschaftsstrafrecht?

Zum Wirtschaftsstrafrecht zählen sämtliche Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben stehen. Häufige Strafvorwürfe sind:

im Bereich des Korruptionsstrafrechts:

  • Vorteilsannahme, § 331 StGB
  • Bestechlichkeit, § 332 StGB
  • Vorteilsgewährung, § 333 StGB
  • Bestechung, § 334 StGB
  • Besonders schwerere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung , § 335 StGB
  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB
  • Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 300 StGB

Sonstige Begleitdelikte:

  • Strafvereitelung im Amt, § 258a StGB
  • Betrug, § 263 StGB
  • Subventionsbetrug, § 264 StGB
  • Untreue, § 266 StGB
  • Urkundenfälschung, § 267 StGB
  • Wettbewerbseinschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, § 298 StGB
  • Falschbeurkundung im Amt, § 348 StGB
  • Verletzung des Dienstgeheimnisses, § 353b StGB
  • Steuerhinterziehung, § 370 AO

Worauf kommt es bei einer Strafverteidigung an?

Die Herausforderung einer Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht liegt in den Zusammenhängen zwischen dem Strafrecht und dem Wirtschaftsrecht. Für eine erfolgreiche Strafverteidigung bedarf es daher neben strafrechtlichen auch detaillierte Kenntnisse des Wirtschaftsrechts.

In besonders komplexen Fällen des Wirtschaftsstrafrechts arbeite ich mit Kooperationspartnern aus dem Wirtschaftsrecht (Rechtsanwälte & Wirtschaftsprüfer) zusammen. So wird ein Verteidigungsteam gebildet, dass dem Mandanten bestmöglichen Rechtsschutz bietet.

Kann ein Unternehmen selbst bestraft werden?

Die Einführung eines Unternehmensstrafrechts steht seit Längerem zur Debatte. Bisher kann sich ein Unternehmen als eigenständige Person in Deutschland nicht strafbar machen. Zur Verantwortung gezogen werden können nach bisherigem Recht ausschließlich „natürliche Personen“ wie Geschäftsführer, Manager oder Vorstände.

Zu beachten bleibt jedoch die Möglichkeit der Geldbuße gegen ein Unternehmen gem. § 30 Ordnungswidrigkeitengesetz, wonach eine empfindliche Geldbuße von bis zu 10 Mio Euro  gegen das Unternehmen verhängt werden kann. 

Strafrechtliche Präventivberatung

Neben der klassischen Strafverteidigung im WIrtschaftsstrafrecht nimmt die strafrechtliche Präventivberatung von Unternehmen eine immer größere Rolle ein. Ein funktionierendes Compliance-System sollte daher heute Grundlage sein, um sicherzustellen, dass die immer komplexer werdenden rechtlichen Anforderungen an Unternehmen umgesetzt werden können.

 

Welche außerstrafrechtlichen Folgen drohen bei einer Verurteilung?

Die Besonderheit im Wirtschaftsstrafrecht liegt in den Nebenfolgen einer strafrechtlichen Verurteilung. Geld- und Bewährungsstrafen wiegen teilweise weitaus weniger, als ein drohendes Verbot weiterhin als Geschäftsführer tätig zu sein oder die Verhängung eines Fahrverbotes. 

Darüber hinaus kann schon der Verdacht einer Straftat erhebliche Auswirkungen auf das Ansehen des Unternehmens haben. Auch ein späterer Freispruch kann in vielen Fällen diese Schäden nicht mehr vollständig kompensieren.

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VORGEHEN & VERHALTEN

Sie haben eine Anzeige wegen Betrug oder Untreue erhalten? Bei Ihnen im Unternehmen oder Zuhause hat eine Durchsuchung stattgefunden? Meine Kanzlei für Strafrecht in Ravensburg bietet Ihnen kurzfristige Termine zur Wahrnehmung Ihrer Interessen. Die digitale und flexible Arbeitsweise wird zu Ihrem Vorteil:

1. ERSTEINSCHÄTZUNG
2. AKTENEINSICHT
3. VERTEIDIGUNGSSTRATEGIE

Wenn Sie sich vertrauensvoll an mich wenden, erläutere ich Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung am Telefon oder vor Ort gerne die vorläufigen Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.

Nach einer ersten Fallbesprechung und der Klärung der Verteidigungsübernahme beantrage ich Akteneinsicht. In wohl keinem Rechtsgebiet ist die Akteneinsicht so wichtig wie im Strafrecht. Ohne Akteneinsicht sollten Sie daher unter keinen Umständen Angaben zum Tatvorwurf machen.

Nach einer Einschätzung Ihrer Optionen auf Basis der Akteneinsicht, kann in aller Ruhe gemeinsam das weitere Vorgehen entschieden und die Verteidigungsstrategie abgestimmt werden. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme eine gerichtliche Hauptverhandlung nicht selten vermieden werden.

Zögern Sie nicht, einen spezialisierten Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht mit der Verteidigung Ihrer Interssen zu beauftragen. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine Ersteinschätzung, indem Sie anrufen, eine E-Mail senden oder die Online Terminvereinbarung ausfüllen. Ich melde mich umgehend zurück!

WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

TÄTIGKEITEN

Ich berate und verteidige Sie im Wirtschaftsstrafrecht  in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens, angefangen vom Ermittlungsverfahren (Strafanzeige/Vorladung), der vorläufigen Festnahme und Untersuchungshaft über das Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren. Erste Informationen und Verhaltenstipps bei einem strafrechtlichen Vorwurf verhalten, erfahren Sie hier:

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RECHTSANWÄLTIN

Strafverteidigerin Rena Peters
RENA PETERS

Rechtsanwältin i Strafverteidigerin

Als Rechtsanwältin für Strafrecht übernehme ich Ihren Fall kurzfristig und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie. Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und diskret im Umgang mit Ihren Informationen.

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KONTAKT

Buchen Sie Ihren Wunschtermin einfach online. Ist Ihre Wunschtermin oder Ihr Thema nicht dabei? Dann vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin unter 0751 29594950

In dringenden Fällen (Durchsuchung/Festnahme) erreichen Sie mich unter 0152 5939 5032