Festnahme
Was tun?

UNTERSUCHUNGSHAFT

Die Polizei kann eine Person entweder vorläufig oder aufgrund eines Haftbefehls festnehmen. Sobald ein Angehöriger von Ihnen aufgrund eines Haftbefehls verhaftet wurde und sich in Untersuchungshaft befindet, sollten Sie unverzüglich handeln und einen Strafverteidiger aufsuchen.

Die Untersuchungshaft gemäß der §§ 112 ff. StPO kann und darf nur zur Sicherung des Verfahrens angeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten, wenn sie ihn einer Straftat für dringend verdächtig hält, ein Haftgrundbesteht und der Haftbefehl im Hinblick auf den Tatvorwurf und die erwartete Strafe nicht unverhältnismäßig ist.

Obwohl auch hier die Unschuldsvermutung gilt, kommt die U-Haft  für den Betroffenen und seine Angehörigen einer Strafhaft gleich. Nur der Strafverteidiger kann in dieser Zeit den Inhaftierten jederzeit besuchen, selbst enge Angehörige unterliegen hier strengen Einschränkungen.

Wichtige Verhaltensregeln

UNTERSUCHUNGSHAFT

1. RUHE BEWAHREN

Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand. Sie können in der Aufregung die Kontrolle verlieren und sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) und weiteren Delikten strafbar machen. Sie müssen und sollen in keine Maßnahmen einwilligen. Sie machen sich dadurch nicht verdächtig. 

2. AUSSAGE VERWEIGERN

Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht. Machen Sie unbedingt davon Gebrauch. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie müssen nur Ihre Personalien angeben. Angaben, die Sie bei der Polizei machen, werden in der Akte stehen und können die beste Verteidigungsstrategie, die nach Erhalt der Akte in Zusammenarbeit mit Ihnen herausgearbeitet wird, erschweren oder uns sogar dazu zwingen, andere Herangehensweisen vorzunehmen. Möchten Sie sich vor Ihrer Vernehmung mit einem Verteidiger besprechen, ist die Vernehmung zudem sofort zu unterbrechen und auf das Eintreffen des Verteidigers zu warten.

3.VERTEIDIGER KONTAKTIEREN

Nehmen Sie Ihr Recht wahr und kontaktieren Sie sofort einen spezialisierten Verteidiger. Lassen Sie sich bei der Wahl unbedingt von einem Angehörigen, Partner oder guten Freunden dabei helfen. Nach einer Verhaftung haben Sie selten Zeit sich seriös und umfassend hinsichtlich der Auswahl eines geeigneten Verteidigers zu informieren.

VORAUSSETZUNGEN

UNTERSUCHUNGSHAFT

Die gesetzlichen Voraussetzungen zum Erlass eines Haftbefehls sind extrem hoch. Die Untersuchungshaft darf nur aufgrund eines durch einen Richter erlassenen Haftbefehls vollstreckt werden, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:

DRINGENDER TATVERDACHT

Ein dringende Tatverdacht liegt vor, wenn die hohe Wahrscheinlichtkeit besteht, dass der Beschuldigte Beteiligter der ihm zur Last gelegten Tat ist.

HAFTGRUND

Es muss ein Haftgrund vorliegen: Flucht, Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr, Verdunklungsgefahr oder Verdacht eines Schwerstverbrechens.

VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

Schließlich muss ein Richter abwägen, ob die Untersuchungshaft in Anbetracht zur begangenen Straftat und zu der erwartenden Strafe verhältnismäßig ist.

MÖGLICHE

VERTEIDIGUNGSMITTEL

Dem Strafverteidiger stehen im Wesentlichen zwei Rechtsmittel gegen die Untersuchungshaft zur Verfügung:

Haftbeschwerde gem. § 304 StPO

Als weiterer Rechtsbehelf kann die schriftliche Haftbeschwerde gem. § 304 StPO eingelegt werden. Dadurch entfällt zwar die Gelegenheit, dem Richter in einer mündlichen Verhandlung einen persönlichen Eindruck der eigenen Person zu vermitteln. Dafür erreicht man auf diesem Wege eine schnelle Entscheidung eines übergeordneten Gerichts, das bisher noch nicht mit dem Fall befasst war. Die Haftbeschwerde kann jederzeit eingelegt werden, allerdings nicht, wenn bereits ein Antrag auf Haftprüfung gestellt wurde.

Haftprüfung gem. § 117 StPO

Befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft, kann jederzeit eine Haftprüfung gem. § 117 StPO beantragt werden. Nach Beantragung erfolgt innerhalb von zwei Wochen eine mündliche Verhandlung, im Rahmen derer die Gelegenheit besteht Stellung zu nehmen und Argumente gegen den Haftgrund oder zur Entkräftigung des dringenden Tatverdachtes vorzubringen. Der Ermittlungsrichter entscheidet schließlich, ob die Untersuchungshaft fortgesetzt werden soll oder nicht. 

Ob eine Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde eher zum Erfolg führt, kann am besten ein spezialisierter Verteidiger für Sie einschätzen. Diese Schritte sollten mit ihm abgesprochen werden und bestenfalls von diesem vorgebracht werden, auch wenn die Situation für den Inhaftierten und seine Angehörige häufig schier unerträglich scheint. Die Abgabe eines voreiligen Geständnisses, nur um aus der Untersuchungshaft zu kommen, wirkt sich im späteren Verlauf des Verfahrens häufig fatal aus.

 

SPEZIALISIERTE

STRAFVERTEIDIGER

Nur eine engagierte, kompetente Strafverteidigung garantiert Ihnen bestmögliche Chancen auf Aufhebung der Untersuchungshaft. Beauftragen Sie frühestmöglich einen kompetenten Verteidiger, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft überhaupt gegeben sind.