Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand. Sie können in der Aufregung die Kontrolle verlieren und sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) und weiteren Delikten strafbar machen. Sie müssen und sollen in keine Maßnahmen einwilligen. Sie machen sich dadurch nicht verdächtig.
Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht. Machen Sie unbedingt davon Gebrauch. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie müssen nur Ihre Personalien angeben. Angaben, die Sie bei der Polizei machen, werden in der Akte stehen und können die beste Verteidigungsstrategie, die nach Erhalt der Akte in Zusammenarbeit mit Ihnen herausgearbeitet wird, erschweren oder uns sogar dazu zwingen, andere Herangehensweisen vorzunehmen. Möchten Sie sich vor Ihrer Vernehmung mit einem Verteidiger besprechen, ist die Vernehmung zudem sofort zu unterbrechen und auf das Eintreffen des Verteidigers zu warten.
Nehmen Sie Ihr Recht wahr und kontaktieren Sie sofort einen spezialisierten Verteidiger. Lassen Sie sich bei der Wahl unbedingt von einem Angehörigen, Partner oder guten Freunden dabei helfen. Nach einer Verhaftung haben Sie selten Zeit sich seriös und umfassend hinsichtlich der Auswahl eines geeigneten Verteidigers zu informieren.
Die gesetzlichen Voraussetzungen zum Erlass eines Haftbefehls sind extrem hoch. Die Untersuchungshaft darf nur aufgrund eines durch einen Richter erlassenen Haftbefehls vollstreckt werden, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Ein dringende Tatverdacht liegt vor, wenn die hohe Wahrscheinlichtkeit besteht, dass der Beschuldigte Beteiligter der ihm zur Last gelegten Tat ist.
Es muss ein Haftgrund vorliegen: Flucht, Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr, Verdunklungsgefahr oder Verdacht eines Schwerstverbrechens.
Schließlich muss ein Richter abwägen, ob die Untersuchungshaft in Anbetracht zur begangenen Straftat und zu der erwartenden Strafe verhältnismäßig ist.
Dem Strafverteidiger stehen im Wesentlichen zwei Rechtsmittel gegen die Untersuchungshaft zur Verfügung:
Ob eine Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde eher zum Erfolg führt, kann am besten ein spezialisierter Verteidiger für Sie einschätzen. Diese Schritte sollten mit ihm abgesprochen werden und bestenfalls von diesem vorgebracht werden, auch wenn die Situation für den Inhaftierten und seine Angehörige häufig schier unerträglich scheint. Die Abgabe eines voreiligen Geständnisses, nur um aus der Untersuchungshaft zu kommen, wirkt sich im späteren Verlauf des Verfahrens häufig fatal aus.