Honorar

„Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich,
obwohl die Kosten oft beschwerlich“

Wilhelm BuschDichter

Übermäßige Summen müssen Sie nicht fürchten. Dennoch: Eine gute Strafverteidigung kostet etwas. Für eine erfolgreiche Strafverteidigung ist neben dem Know-How eine intensive und damit zeitaufwendige Einarbeitung in den Fall ganz wesentlich. Diese Qualität hat ihren Preis. Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, bedenken Sie, dass schlechte Resultate gerade im Strafrecht meist deutlich teurer werden.

Es stehen verschiedene Vergütungsmodelle zur Auswahl. Bevor Sie meine Kanzlei beauftragen, erkläre ich Ihnen ausführlich die weiteren Schritte und die voraussichtlichen Kosten. Die Entscheidung, ob Sie mich beauftragen, verbleibt selbstverständlich bei Ihnen. Für das Erstgespräch berechne ich in aller Regel nichts.

Die Höhe der Kosten variiert. Sie hängt vom Umfang und der Bedeutung der Sache ab. Frühzeitige pauschale Aussagen dazu sind selten realistisch und nicht seriös. Eine belastbare Prognose kann frühestens im Erstgespräch, oftmals erst nach Einsicht der Akten erfolgen. In aller Regel findet sich eine faire Lösung für beide Seiten. Ich bin dabei immer um Augenmaß bemüht.

Gerne kläre ich Sie über die entstehenden Kosten für ihren persönlichen Fall auf.

Gesetzliche Vergütung (RVG)

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gilt dann, wenn keine besondere Vereinbarung über die Vergütung getroffen wurde. In gerichtlichen Verfahren sind die darin enthaltenen Gebühren gesetzlich zwingende Mindestgebühren. Das Gesetz legt keine fixe Vergütung fest, sondern gibt einen Rahmen vor, aus dem – je nach Schwierigkeit des Falls und Aufwand – eine Vergütung festgelegt wird.

Pauschalvergütung

Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars bietet den Vorteil, dass von Anfang an Klarheit und Sicherheit über die entstehenden Kosten besteht. Eine pauschale Vergütung kann ich jedoch nur für solche Fälle anbieten, in denen sich der zu erwartende Aufwand ansatzweise vorhersehen lässt. Für gewöhnlich wird das Pauschalhonorar nur für einzelne Abschnitte des Verfahrens (z.B. Vor- bzw. Ermittlungsverfahren) vereinbart.

Honorarvereinbarung (Stundensatz)

Bei bestimmten Fallkonstellationen empfiehlt sich die Abrechnung nach Zeitaufwand. Dies sind Fälle, in denen sich der erforderliche zeitliche Aufwand im Vorhinein schwer abschätzen lässt. Wird die Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart, erhält der Mandant zusammen mit der (laufenden) Abrechnung eine minutengenaue Dokumentation der jeweiligen Einzeltätigkeiten.

Rechtsschutzversicherung

Falls eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfe ich gerne vorab, ob diese in Ihrem Fall die Kosten für eine Strafverteidigung übernimmt. Die meisten Rechtsschutzversicherungen treten in Strafsachen jedoch nur ein, soweit Ihnen ein Vorwurf gemacht wird, der auch als fahrlässige Variante eingestuft werden kann. Verschiedene Versicherungen bieten auch spezielle Rechtsschutz-Pakete an, die auch für das Strafrecht gelten. Wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung einer Vorsatztat kommt, besteht aber eine Regressforderung.

Pflichtverteidigung

Kann oder will sich der jeweils Beschuldigte nicht durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl verteidigen lassen, so ist das Gericht bei schwerwiegenden Delikten (§§ 140 ff. StPO) von Amts wegen verpflichtet, ihm einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Bei Übernahme rechnet der Anwalt direkt mit dem Gericht ab. Die Vergütung ist gesetzlich festegelgt und liegt regelmäßig deutlich niedriger als bei der Beauftragung eines Wahlverteidigers.

Häufig deckt dies nicht den Aufwand, der für eine erfolgreiche Strafverteidigung erforderlich ist. Es besteht daher die Möglichkeit eine Pflichtverteidigung zu übernehmen und ergänzend ein ergänzendes Honorar zu vereinbaren.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Rückmeldung erfolgt innerhalb von 24h. Im Fall einer Verhaftung oder Durchsuchung nutzen Sie bitte meine Notfallnummer.

 

0751 29594950 0171 5236316 (Notfall) info@proreo-strafrecht.de Mo – Fr 09:00-17:00

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