Sollten Sie eine Vorladung erhalten haben, bedeutet es, dass wegen einer Straftat gegen Sie ermittelt wird. In der Regel wurden Sie von einer dritten Person angezeigt, woraufhin die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet haben. Gewöhnlich werden Sie per Post kontaktiert, in dem Sie darüber informiert werden, dass gegen Sie ermittelt wird und Sie Angaben über Zeit und Ort des Vorfalls erhalten. Bewahren Sie auf jeden Fall Ruhe und ignorieren Sie die Vorladung nicht. Allein durch ein Abwarten verschwindet das Ermittlungsverfahren nicht von selbst.
Sind Sie als Beschuldigter von der Polizei geladen, müssen Sie einer Vorladung nicht nachkommen. Angaben, die Sie bei der Polizei machen, werden in der Akte stehen und können die beste Verteidigungsstrategie, die nach Erhalt der Akte in Zusammenarbeit mit Ihnen herausgearbeitet wird, erschweren oder uns sogar dazu zwingen, andere Herangehensweisen vorzunehmen.
Vorsicht: Erfolgt die Vorladung durch die Staatsanwaltschaft, sind Sie verpflichtet hinzugehen. Anderernfalls können Sie zwangsweise vorgeführt werden. Ein anwaltlicher Hinweis vorab, dass Sie Ihre Aussage verweigern, führt häufig zur Aufhebung des Termins und ist zu empfehlen. Wird der Termin hingegen nicht abgesagt, sollten Sie einen Anwalt für Strafrecht mitnehmen.
Werden Sie als Zeuge vorgeladen, hängt die Verpflichtung zum Erscheinen davon ab, ob die Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt ist. Eine solche dürfen Sie nicht ignorieren. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld, Ordnungshaft oder die zwangsweise Vorführung. Fehlt der Hinweis zur Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft in der polizeilichen Vorladung, muss der Vorladung nicht Folge geleistet werden.
Ignorieren Sie eine Vorladung lösen sich die Ermittlungen nicht in Luft auf. Vielmehr droht eine Anklageerhebung und eine Hauptverhandlung. Beauftragen Sie daher frühzeitig einen Anwalt für Strafrecht mit der Verteidigung. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und die Weichen im Ermittlungsverfahren bereits frühzeitig stellen, damit es ggf. gar nicht erst zur Anklage kommt.