Das Jugendstrafrecht umfasst Sonderregelungen im Strafrecht und Strafprozessrecht für junge Beschuldigte. Ziel ist es, der Begehung von neuen Straftaten entgegenzuwirken. Deshalb sind sowohl die Rechtsfolgen als auch die Verfahrensvorschriften am Erziehungsgedanken ausgerichtet. Im Folgenden erhalten Sie unverbindliche Erstinformationen zu den Besonderheiten des Jugendstrafrechts.
Sie haben als junge Person eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Diebstahl erhalten? Sie suchen als Elternteil sachverständigen Rat durch einen Anwalt für Jugendstrafrecht in einem Verfahren?
Meine Kanzlei für Strafrecht in Ravensburg bietet Ihnen kurzfristige Termine zur Wahrnehmung Ihrer Interessen. Die digitale und flexible Arbeitsweise wird zu Ihrem Vorteil:
Wenn Sie sich vertrauensvoll an mich wenden, erläutere ich Ihnen in einer unverbindliche Ersteinschätzung am Telefon oder vor Ort gerne die vorläufigen Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.
Nach einer ersten Fallbesprechung und der Klärung der Verteidigungsübernahme wird Akteneinsicht erlangt. In wohl keinem Rechtsgebiet ist die Akteneinsicht so wichtig wie im Strafrecht. Ohne Akteneinsicht sollten Sie daher unter keinen Umständen eine Einlassung abgeben.
Nach einer Einschätzung Ihrer Optionen auf Basis der Akteneinsicht, kann in aller Ruhe gemeinsam das weitere Vorgehen entschieden und die Verteidigungsstrategie abgestimmt werden. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme eine gerichtliche Hauptverhandlung nicht selten vermieden werden.
Zögern Sie nicht, einen spezialisierten Anwalt für Jugendstrafrecht mit der Verteidigung Ihrer Interssen zu beauftragen. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine Ersteinschätzung, indem Sie anrufen, eine E-Mail senden oder die Online Terminvereinbarung ausfüllen. Ich melde mich umgehend zurück!
Ich berate und verteidige Sie im Jugendstrafrecht in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens, angefangen vom Ermittlungsverfahren (Strafanzeige/Vorladung), der vorläufigen Festnahme und Untersuchungshaft über das Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren. Erste Informationen und Verhaltenstipps bei einem strafrechtlichen Vorwurf verhalten, erfahren Sie hier:
Als Rechtsanwältin für Strafrecht übernehme ich Ihren Fall kurzfristig und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie. Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und diskret im Umgang mit Ihren Informationen.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin online oder telefonisch unter 0751 29594950.
In dringenden Fällen (Durchsuchung/Festnahme) nutzen Sie bitte die Notfallnummer 0152 59395032.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin online oder telefonisch unter 0751 29594950.
In dringenden Fällen (Durchsuchung/Festnahme) nutzen Sie bitte die Notfallnummer 0152 59395032.