STRAFVOLLZUG & STRAFVOLLSTERCKUNG

ÜBERBLICK

Auch im Strafvollzug und der Strafvollstreckung besteht jederzeit das Recht auf einen Rechtsanwalt!

Eine Inhaftierung stellt für den Betroffen und seine Angehörigen häufig eine physisch und psychisch sehr belastenden Situation dar. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann dabei helfen die Folgen einer Verurteilung für Ihren Angehörigen so wenig belastend wie möglich zu gestalten. Sei es durch eine Verkürzung der Dauer der Inhaftierung oder durch eine positive Beeinflussung des Aufenthaltes in der Haftanstalt.

 

STRAFVOLLZUG & STRAFVOLLSTERCKUNG

KERNBEREICHE

Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wird durch die Inhaftierung des Betroffenen in einer Justizvollzuganstalt vollzogen. Dies erfolgt entweder direkt im Anschluss der Untersuchungshaft infolge der Urteilsverkündigung oder durch Ladung zum Strafantritt. Im Folgenden erhalten Sie unverbindliche Erstinformationen zu den möglichen Rechtsbehelfen, um Einfluss auf die STrafvollstreckung und den Strafvollzug zu nehmen.

Worin unterschieden sich Strafvollstreckung und Strafvollzug?

Die Frage, ob wann und in welchem Umfang eine Strafe auch vollstreckt wird, ist Gegenstand des Vollstreckungsrechts.

Die Frage, wie die Strafe vollstreckt wird, ist Gegenstand des Strafvollzugsrechts.

Auch nach der Verurteilung hat der Betroffene das Recht, sich durch einen Rechtsanwalt beraten und verteidigen zu lassen (vgl. § 137 StPO: „In jeder Lage des Verfahrens“). Ihr Verteidiger kann für Sie Einsicht in die Vollstreckungs- und Bewährungshefte sowie in die Gefangenenpersonal- und Krankenakte nehmen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es im Bereich der Strafvollstreckung?

Im Nachgang einer strafrechtlichen Verurteilung entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Fragen der Vollstreckung. Dies kann die Vollstreckung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe im Strafvollzug sein. Aufkommende Fragen wie die Auswahl der Justizvollzugsanstalt sind daher mit dieser Behörde zu klären.

Ein Anwalt für Strafrecht kann Akteneinsicht in das Vollstreckungsheft bzw. Bewährungsheft beantragen. Zudem kann es erforderlich sein, dass er Einsicht in die Gefangenenpersonalakte nimmt.

In Betracht kommen beispielhaft folgende Anträge:

  • Antrag auf Vollstreckungsaufschub
  • Zurückstellung („Therapie statt Strafe“)
  • Antrag auf Haftunfähigkeit
  • Antrag auf Halbstrafentlassung Zweidrittelstrafentlassung auf Bewährung
  • Antrag auf Strafverkürzung
  • Antrag auf vorzeitige Haftentlassung
  • Abwendung eines Bewährungswiderrufes
  • Anregung auf Ratenzahlung bei Verurteilung zu einer Geldstrafe
  • Antrag auf Aufhebung der Fahrerlaubnissperre
  • Antrag auf Aussetzung des Berufs- oder Beschäftigungsverbots zur Bewährung

Wie läuft die Vollstrerckung eines Urteils ab?

Die Vollstreckung kann in Form einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe im Strafvollzug erfolgen.

Die Ladung zum Strantritt erfolgt meist binnen vier bis sechs Wochen nach der Rechtskraft des Urteils. Mit der Ladung erhalten Sie zusätzliche Informationen über die Aufnahmezeiten und die erlaubten Gegenstände, die Sie zum Haftantritt mitführen dürfen. Wichtig ist zudem, dass Sie sich bei Haftantritt durch gültige Ausweispapiere ausweisen können. 

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es im Bereich des Strafvollzugs?

Das Strafvollzugsrecht umfasst die Regelungen zur Ausgestaltung des Vollzugs der Freiheitsentziehung. Der Anstaltsleiter ist grundsätzlich für sämtliche Entscheidungen in diesem Bereich zuständig.

Das Strafvollzugsrecht wird hauptsächlich durch das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) und durch weitere ergänzende Verwaltungsvorschriften (VVStVollzG und DSVollz) geregelt.

Ein Anwalt für Strafrecht kann Akteneinsicht in das Vollstreckungsheft bzw. Bewährungsheft beantragen. Zudem kann es erforderlich sein, dass er Einsicht in die Gefangenenpersonalakte nimmt.

Rechtliche Möglichkeiten sind u.a.:

  • Einfluss auf Vollzugs­plan, z.B. um Locke­rung­en zu errei­chen
  • Antrag einer Verlegung in eine andere Anstalt
  • Anspruch auf Zeitung­en/Zeit­schrif­ten/Bücher, Fern­sehen u.Ä. durch­setzen
  • Anträge auf Urlaub, Frei­gang, Ausgang
  • Antrag auf Beschäftigung außerhalb der Justizvollzugsanstalt
  • Unterstütz­ung bei der Unter­bring­ung im offenen Vollzug

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es bei der Vermögensabschöpfung?

Sollen im Wege der Vermögensabschöpfung Geldforderungen beim Betroffenen eingezogen werden, besteht im Nachgang der Verurteilung verschiedene Möglichkeiten, die Behörden dazu zu bringen von der Vollstreckung dieser Entscheidung abzusehen.

Da sich in diesem Bereich bisher keine feste Rechtsprechung entwickelt hat, bestehen verschiedene Möglichkeiten im Umgang mit Strafvollstreckungsbehörden.

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es im Gnadenverfahren?

Sind sämtliche Rechtsittel ausgeschöpft und das Urteil somit rechtskräft, hat der Verurteilte die Möglichkeit das Gnadeverfahren zu durchlaufen.

Ein Gnadenerweis kann neben dem Erlass der Strafe in Gänze auch eine Aussetzung zur Bewährung oder die Gewährung verschiedener Lockerungen oder Hafturlaub enthalten.

Geregelt ist das Gnadenverfahren landesrechtlich in der jeweiligen Gnadenordnung.

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VORGEHEN & VERHALTEN

Einer Ihrer Angehörigen wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und klagt über die Dauer der Haft und die Alltragsbedingungen? Meine Kanzlei für Strafrecht in Ravensburg bietet Ihnen kurzfristige Termine zur Wahrnehmung Ihrer Interessen im Strafvollzug. Die digitale und flexible Arbeitsweise wird zu Ihrem Vorteil:

1. ERSTEINSCHÄTZUNG
2. AKTENEINSICHT
3. VERTEIDIGUNGSSTRATEGIE

Wenn Sie sich vertrauensvoll an mich wenden, erläutere ich Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung am Telefon oder vor Ort gerne die vorläufigen Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.

Nach einer ersten Fallbesprechung und der Klärung der Verteidigungsübernahme beantrage ich Akteneinsicht. In wohl keinem Rechtsgebiet ist die Akteneinsicht so wichtig wie im Strafrecht. Ohne Akteneinsicht sollten Sie daher unter keinen Umständen Angaben zum Tatvorwurf machen.

Nach einer Einschätzung Ihrer Optionen auf Basis der Akteneinsicht, kann in aller Ruhe gemeinsam das weitere Vorgehen entschieden und die Verteidigungsstrategie abgestimmt werden. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme eine gerichtliche Hauptverhandlung nicht selten vermieden werden.

Ein Anwalt für Strafrecht hilft Ihnen bei der Formulierung der entsprechenden Anträge sowie bei der Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen, um z.B. einen Aufschieb des Haftantritts oder die frühzeitige Haftentlassung möglich zu machen. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine Ersteinschätzung, indem Sie anrufen, eine E-Mail senden oder die Online Terminvereinbarung ausfüllen. Ich melde mich umgehend zurück!

 

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RECHTSANWÄLTIN

Strafverteidigerin Rena Peters
RENA PETERS

Rechtsanwältin i Strafverteidigerin

Als Rechtsanwältin für Strafrecht übernehme ich Ihren Fall kurzfristig und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie. Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und diskret im Umgang mit Ihren Informationen.

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Vereinbaren Sie gerne einen Termin online oder telefonisch unter 0751 29594950.

In dringenden Fällen (Durchsuchung/Festnahme) nutzen Sie bitte die Notfallnummer 0152 59395032.