Strafbefehl
Was tun?

STARFBEFEHL

Erhalten Sie einen Strafbefehl ist rasche Aktion angesagt. Sie haben nur zwei Wochen Zeit, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Ein Anwalt für Strafrecht wahrt die Einspruchsfrist, beantragt Akteneinsicht und bespricht mit Ihnen die Möglichkeit eines Einspruchs. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Grundzüge des Strafbefehls sowie dessen Vor- und Nachteile.

Ein Strafbefehl ist ein summarisches Ergebnis eines Verfahrens, mit dem Fälle minder schwerer Kriminalität schnell und unkompliziert abgehandelt werden. Dabei entscheidet das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach Aktenlage und ohne Hauptverhandlung. Dies erspart dem Beschuldigten die seelische, zeitliche und finanzielle Belastung einer Hauptverhandlung.
Zulässig ist das Strafbefehlsverfahren bei kleineren Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind. Hierzu zählen insbesondere Beleidigung, Diebstahl, Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Betrug oder Untreue.
Einspruch: Ja oder nein?

STRAFBEFEHL

Nach Erhalt des Strafbefehls haben Sie innerhalb von 14 Tagen Zeit zu prüfen, ob ein Einspruch Erfolg hat und eventuell sogar die Möglichkeit der Einstellung oder gar eines Freispruchs besteht. Dabei stehen Ihnen folgenden Variante zur Wahl:

1. UNBESCHRÄNKTER EINSPRUCH

Enthält der im Strafbefehl aufgeführte Sachverhalt Fehler oder entspricht er nicht den Tatsachen, sollte der Einspruch unbeschränkt eingelegt werden. Den Einspruch können Sie entweder schriftlich einreichen oder Sie gehen persönlich zum Gericht und legen mündlich bei der Geschäftsstelle Einspruch ein. Ihr Einspruch wird dann zu Protokoll genommen. Das Gericht setzt dann eine mündliche Verhandlung an, an der die Staatsanwaltschaft teilnimmt und Zeugen geladen werden. Dabei ist zu beachten, dass der Richter in der Hauptverhandlung auch eine höhere Strafe verhängen kann als im eigentlichen Strafbefehl. Eine vorherige Beratung durch einen Anwalt für Strafrecht ist daher geboten.

2. BESCHRÄNKTEN EINSPRUCH EINLEGEN

Es besteht auch die Möglichkeit den Einspruch auf die Rechtsfolgen, d.h. auf die Anzahl der Tagessätze bei einer Geldstrafe oder deren Höhe zu beschränken. Dies ist ratsam, wenn der Sachverhalt im Wesentlichen richtig und beweisbar bzw. nachgewiesen ist, das Gericht jedoch ein falsches Nettoeinkommen zur Bemessung der Tagessazuhöhe zugrunde gelegt hat. Der Tagessatz wird dann korrigiert, die Verurteilung bleibt aber bestehen.

3. STRAFBEFEHL AKZEPTIEREN

Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Es gilt dann, was im Strafbefehl gegen Sie festgesetzt wurde. In einigen Fällen ist es wirtschaftlich und finanziell günstiger, den Strafbefehl anzunehmen und die Sache auf sich beruhen zu lassen. Dies gilt vor allem, wenn der Tatvorwurf zutrifft und die nach dem Ermittlungsverfahren feststehenden Beweise gegen Sie erdrückend sind. Negative Auswirkungen eines Einspruchs könnten sein:

  • Finanzielle Einbußen durch höhere Verfahrenskosten
  • Strengeres Urteil und höhere Strafe – das Gericht ist nicht an die Strafen aus dem Strafbefehl gebunden
  • Schlechter Ruf durch ein rechtskräftiges Strafurteil
SPEZIALISIERTE

STRAFVERTEIDIGER

Damit keine Fehler unterlaufen, Argumente ungenutzt bleiben und vollständige Akteneinsicht vorgenommen werden kann, ist die Beauftragung eines Anwalts für Strafrecht ratsam. Selbstverständlich stehen wir Ihnen in diesem Fall jederzeit gerne zur Verfügung und verteidigen Ihre Interessen im Einspruchsverfahren und in der Hauptverhandlung.