Das Betäubungsmittelstrafrecht wird in erster Linie durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln festlegt. Voraussetzung für eine Strafbarkeit im Betäubungsmittelstrafrecht ist in der Regel das Fehlen einer Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmitteln. Im Folgenden finden Sie unverbindliche Erstinformationen sowie wichtige Fragen rund um das Betäubungsmittelstrafrecht:
Wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet? Hat eine Durchsuchung bei Ihnen stattgefunden? Meine Kanzlei für Strafrecht in Ravensburg bietet Ihnen kurzfristige Termine zur Wahrnehmung Ihrer Interessen. Die digitale und flexible Arbeitsweise wird zu Ihrem Vorteil:
Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht stehen dem Rechtsanwalt eine Vielzahl von Einflussmöglichkeiten zur Verfügung, um das Verfahren mitzugestalten und zu lenken. Wenn Sie sich vertrauensvoll an mich wenden, erläutere ich Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung am Telefon oder vor Ort gerne die vorläufigen Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.
Nach einer ersten Fallbesprechung und der Klärung der Verteidigungsübernahme wird Akteneinsicht erlangt. In wohl keinem Rechtsgebiet ist die Akteneinsicht so wichtig wie im Strafrecht. Ohne Akteneinsicht sollten Sie daher unter keinen Umständen eine Einlassung abgeben.
Nach einer Einschätzung Ihrer Optionen auf Basis der Akteneinsicht, kann in aller Ruhe das weitere Vorgehen entschieden und die Verteidigungsstrategie abgestimmt werden. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme eine gerichtliche Hauptverhandlung noch vermieden werden.
Zögern Sie nicht, einen auf das Betäbungsmittelstrafrecht spezialisierten Anwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Nehmen Sie gerne Kontakt auf. Per Telefon, E-Mail oder direkt über die Onoline Terminvereinbarung. Ich melde mich umgehend zurück.
Ich berate und verteidige Sie im Betäubungsmittelstrafrecht in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens, angefangen vom Ermittlungsverfahren (Strafanzeige/Vorladung), der vorläufigen Festnahme und Untersuchungshaft über das Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren. Erste unverbindliche Informationen und Verhaltenstipps bei einem strafrechtlichen Vorwurf verhalten, erfahren Sie hier:
Als Rechtsanwältin für Strafrecht übernehme ich Ihren Fall kurzfristig und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie. Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und diskret im Umgang mit Ihren Informationen.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin online oder telefonisch unter 0751 29594950.
In dringenden Fällen (Durchsuchung/Festnahme) nutzen Sie bitte die Notfallnummer 0152 59395032.