Durchsuchung
Was tun?

DURCHSUCHUNG

Die Durchsuchung der eigenen Wohnung ist regelmäßig ein starker Eingriff in unsere Privatsphäre und ein belastender und emotionaler Moment. Denoch ist es wichtig, sich ruhig und besonnen zu verhalten.

Die Durchsuchung stellt eines der Mittel der Strafverfolgungsbehörden dar, um gegen Sie einsetzbare Beweismittel zu finden. Sowohl privat, als auch beruflich kann eine Durchsuchung belastend sein. Neben einer menschlichen Überreaktion aufgrund des überraschenden und gravierenden Eingriffs in die Privatsphäre, kommt es häufig dazu, dass Betroffene einer Durchsuchung leichtfertig auf wichtige Rechte verzichten und zum Beispiel der Durchsuchung nicht bereits vor Ort widersprechen. Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und wie Sie sich im Falle einer Durchsuchung zu verhalten haben.

VORAUSSETZUNGEN

DURCHSUCHUNG

Um eine Durchsuchung vornehmen zu dürfen, muss zunächst ein konkreter Tatverdacht gegen den Betroffenen vorliegen. Bloße Vermutungen reichen hingegen nicht aus. Beim Verdächtigen selbst darf eine Durchsuchung sowohl zum Zwecke seiner Ergreifung, als auch zum Auffinden von Beweismitteln durchgeführt werden.

Die Durchsuchung kann sich auf die Wohnung oder andere Räume des Verdächtigen, auf seine Sachen sowie auf seine Person selbst erstrecken. Im Hinblick auf die Durchsuchung des Verdächtigen selbst ist eine Durchsuchung am Körper und der Kleidung zulässig; eine Durchsuchung im Körper unterliegt hingegen strengeren Vorschriften.

Schließlich muss die Durchsuchung erfolgsversprechend, erforderlich und in einem angemessen Verhälsnis zur Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachtes stehen. Unverhältnismäßig ist eine Durchsuchung zum Beispiel dann, wenn es sich nur um ein geringes Delikt handelt oder der Betroffene nicht zur freiwilligen Herausgabe zuvor aufgefordert wurde.

Wichtige Verhaltensregeln

DURCHSUCHUNG

1. RUHE BEWAHREN

Bewahren Sie Ruhe, bleiben Sie höflich und leisten Sie keinen Widerstand. Sie können in der Aufregung die Kontrolle verlieren und sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) und weiteren Delikten strafbar machen. Zudem können Sie sich im Nachgang Vorwürfen in einem späteren Verfahren wegen Verdunklungshandlungen ausgesetzt sehen.

2. DURCHSUCHUNGSBESCHLUSS ZEIGEN LASSEN

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Sollten Sie keine Abschrift ausgehändigt bekommen, kopieren Sie diesen. Der Durchsuchungsbeschluss gibt Aufschluss über den Grund der Durchsuchung und die Gegenstände, nach denen gesucht wird.

Wenn Sie wissen, wonach gesucht wird, haben Sie die Möglichkeit die Durchsuchung auf Akten und Unterlagen beschränken und fokussieren können, die von der Ermittlung betroffen sind. Zeigen Sie den Beamten die gesuchten Unterlagen/Beweismittel und widersprechen Sie der Sicherstellung.

Tun Sie dies nicht, kann es passieren, dass eine globale Durchsuchung bei Ihnen zu sog. Zufallsfunden führt. Das sind Beweismittel, die zwar in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf eine andere Tat hindeuten. Zumeist ist es rechtmäßig, wenn Zufallsfunde in einem späteren Verfahren verwendet werden.

3. KEINE ANGABEN MACHEN

Machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie müssen nur Ihre Personalien angeben. Angaben, die Sie bei der Durchsuchung machen, werden in der Akte stehen und können im Nachgang gegen Sie verwendet werden. Sie sind weder verpflichtet den Beamten die Gegenstände im Haus zu zeigen, noch Passwörter oder PINs herauszugeben.

Besondere Vorsicht ist vor beiläufigen Gesprächen und versteckten Fragen von Ermittlungsbeamten geboten. Die Beamten kommen vorbereitet und versuchen Sie mit der Durchsuchung zu überrumpeln. Lassen Sie sich auch nicht von Versprechungen wie Strafmilderungen oder sonstigen Vorteilen locken! Ermittlungsbeamte haben hierüber keine Entscheidungsbefugnis.

4. SICHERSTELLUNG WIDERSPRECHEN

Lassen Sie sich alle Gegenstände zeigen, die durch die Polizei mitgenommen wird und widersprechen Sie der Sicherstellung. Dies verhindert in dem Moment nicht die Mitnahme. Jedoch hat es zur Folge, dass die entsprechenden Gegenstände „beschlagnahmt“ werden müssen. Die Beschlagnahme erfodert einen Gerichtsbeschluss. Dieser kann nachträglich noch angefochten werden. Bei einer freiwilligen Herausgabe ist diese Chance nicht gegeben.

Zudem dürfen die Beamten die Unterlagen nicht vor Ort lesen. Bestehen Sie auf die Versiegelung der Unterlagen. Sofern die Beamten dies verweigern, bestehen Sie darauf, dass Ihr Wunsch zur Versiegelung im Protokoll vermerkt wird.

 

5. DURCHSUCHUNGSPROTOKOLL AUSHÄNDIGEN LASSEN

Lassen Sie sich am Ende der Durchsuchung das Protokoll über die sichergestellten Gegenstände aushändigen.  Soweit die Beamten Ihnen am Ende der Durchsuchung das Formular vorlegen, kreuzen Sie auch hier an, dass Sie der Sicherstellung widersprechen. Unterschreiben Sie jedoch nichts, auch wenn die Beamten Sie hierzu auffordern. Ihnen erwächst durch Ihre Unterschrift kein Vorteil.

6. VERTEIDIGER KONTAKTIEREN

Rufen Sie am besten gleich zu Beginn der Durchsuchung einen Verteidiger an und lassen Sie sich vor dem Anruf eine Kopie vom Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Dieser kann im Notfall direkt zu der Durchsuchung kommen, um die Vorgehensweise der Polizeibeamten zu beobachten und für einen rechtmäßigen Ablauf zu sorgen. Für die Beamten besteht zwar keine Pflicht auf den Verteidiger zu warten, aber ein Versuch ist es wert. 

Wichtig: Entbinden Sie Ihren Steuerberater, Arzt oder Rechtsanwalt niemals von der Schweigepflicht!

NACH DER DURCHSUCHUNG

MÖGLICHE RECHTSMITTEL

Die Rechtsmittel gegen eine rechtswidrige Hausdurchsuchung sind vielfältig. Sie richten sich einerseits danach, ob die Durchsuchung durch einen Richter angeordnet wurde oder ob sie die Hausdurchsuchung als solche oder deren Durchführung betreffen und ob die Hausdurchsuchung beendet ist oder nicht. Kontaktieren Sie spätestens jetzt einen Rechtsanwalt für Strafrecht, damit dieser umgehend rechtliche Schritte gegen die Durchsuchung, die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme prüfen und ggf. eine schnelle Herausgabe von Unterlagen oder zumindest Kopien verlangen kann.

Die häufigsten Möglichkeiten gegen eine Durchsuchung vorzugehen:

Antrag auf richterliche Entscheidung gem. § 98 II StPO

Der Antrag auf richterliche Entscheidung gemäß § 98 II StPO ist das richtige Rechtsmittel gegen rechtswidrige Beschlagnahmen, aber auch gegen Hausdurchsuchungen, die nicht vom Richter angeordnet worden sind und gegen die Art und Weise von Hausdurchsuchungen, die nicht vom Richter angeordnet wurden und die noch nicht beendet worden sind.

Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO

Die Beschwerde gemäß §§ 304 ff. StPO ist das richtige Rechtsmittel gegen alle rechtswidrigen Beschlüsse des Gerichts, also gegen willkürliche, unverhältnismäßige und ungenaue Hausdurchsuchungsbefehle des Richters  sowie gegen die richterliche Bestätigung einer Beschlagnahme.

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STRAFVERTEIDIGER