STEUERSTRAFRECHT

ÜBERBLICK

Strafrechtliche Kompetenz und detaillierte Kenntnisse des Steuerrechts

Eine Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) liegt vor, wenn der Steuerpflichtige Angaben in der Steuererklärung falsch oder unvollständig sind bzw. gar keine Steuererklärung beim Finanzamt einreicht. Steuerhinterziehung kann also durch aktives Tun aber auch durch Unterlassen entstehen. Die falschen Angaben müssen sodann dazu führen, dass Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden. Außerdem muss der Betroffene vorsätzlich gehandelt haben.

Das Steuerrecht ist eine komplexe Materie, in der man schnell eine folgenschwere Vorschrift übersieht und einer Steuerstraftat verdächtigt wird. Für eine erfolgreiche Strafverteidigung bedarf esdaher neben strafrechtlichen auch detaillierte Kenntnisse des Steuerrechts.

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KERNBEREICHE

Im Folgenden erhalten Sie unverbindliche Erstinformationen zu den relevantesten Delikten im Steuerstrafrecht. Eine erfolgreiche Strafverteidigung erfordert immer ein genaues Aktenstudium und qualifizierte Fachkenntnisse in allen materiellen und strafprozessualen Fragen des Einzelfalles.

Was sind die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung?

Wegen Steuerhinterziehung macht sich strafbar, wer über steuerlich erhebliche Tatsachen unvollständige oder unrichtige Angaben macht, oder die Behörden über solche Tatsachen wissentlich in Unkenntnis lässt, oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Tathandlung:

Zunächst muss der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder erhebliche Tatsachen verschwiegen haben. Die „Angaben“ beziehen sich dabei nicht nur auf solche Angaben, die bei der Abgabe der Steuererklärung direkt relevant sind, sondern wird weit gefasst.

 

Taterfolg:

Auf Seiten des Staates muss eine Steuerverkürzung oder ein nicht gerechtfertigter Steuervorteil vorliegen. Die Gefährdung dieses Steueranspruchs genügt den Anforderungen. Tritt dieser Taterfolg nicht ein, kommt eine Strafbarkeit wegen des Versuchs der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 2 AO in Betracht.

Vorsatz:

Vorsatz ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige von der Steuerhinterziehung wusste und eine solche auch begehen wollte (Wissens- und Wollenselement des Vorsatzes). Kann dem Steuerpflichtigen kein Vorsatz nachgewiesen werden, kommt eine leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO in Betracht.

 

Welche Strafen sind bei einer Steuerhinterziehung zu erwarten?

Das Gesetz sieht für die Steuerhinterziehung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen eine mindestens sechsmonatige und höchstens zehnjährige Freiheitsstrafe vor. Eine Aussetzung zur Bewährung kommt nur für Freiheitsstrafen bis zwei Jahre in Betracht.

Der Bundesgerichtshof hat anhand des Hinterziehungsbetrages verschiedene Leitlinien zur Strafrahmenbemessung entwickelt.

  • Betrag unter 50.000 EUR: Geldstrafe
  • Betrag über 50.000 EUR: grundsätzlich Haftstrafe (ggf. Bewährung)
  • Betrag über 1.000.000 EUR: zwingend nicht bewährungsfähige Haftstrafe

Was ist eine strafbefreiende Selbstanzeige?

Wer Steuerhinterziehung begangen hat, kann durch Selbstanzeige bei seinem zuständigen Finanzamt straffrei ausgehen. Jeder, der eine Selbstanzeige wirksam erstattet und seine Tathandlung somit korrigiert, darf trotz vollendeter Steuerhinterziehung nicht bestraft werden.

Da die Abgabe der Selbstanzeige komplex ist und nachträgliche Korrekturen nicht möglich sind, empfiehlt sich die frühzeitige Konsulation eines spezialisierten Rechtsanwaltes.

Wie werden die Behörden auf einen aufmerksam?

Die Wege, auf denen die Steuerfahndung Kenntnis über etwaige steuerstrafrechtlich relevante Verstöße erlangen kann, sind vielfältig:

  • Betriebsprüfungen der Finanzbehörden
  • Kontrollmitteilungen aus Bankkonten
  • Ankauf gestohlener Daten (Steuer-CDs)
  • Kassenprüfungen
  • Zollbehörde
  • Dritte

Welche Strategien gibt es beim Vorwurf der Steuerhinterziehung?

Dieser Frage kann erst nach erfolgter Akteneinsicht abschließend beantwortet werden. Grundsätzlich kann zwischen folgenden zwei Strategien unterschieden werden:

Freispruchverteidigung

Die Ermittlungsbehörden und das Gericht werden mittels schriftlichen Anträgen und Vortragens neuer Tatsachen von der Unschuld des Mandanten überzeugt.

Strafmaßverteidigung

Der Grad der Schuld des Mandanten wird mittels schriftlicher Anträge und Vorträgen auf ein geringeres Maß bzw. eine Einstellung (ggf.  gegen Auflagen) reduziert.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Haben die Ermittlungsbehörden bisher noch keine Kenntnis von der Steuerhinterziehung erhalten, besteht auch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Wann und warum einen Steuerberater hinzuziehen?

In besonders komplexen Fällen des Steuerstrafrechts arbeite ich mit Kooperationspartnern aus dem Steuerrecht (Rechtsanwälte & Steuerberater) zusammen. So wird ein Verteidigungsteam gebildet, dass dem Mandanten bestmöglichen Rechtsschutz bietet.

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VORGEHEN & VERHALTEN

Sie haben eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung erhalten? Bei Ihnen im Unternehmen oder Zuhause hat eine Durchsuchung stattgefunden? Meine Kanzlei für Strafrecht in Ravensburg bietet Ihnen kurzfristige Termine zur Wahrnehmung Ihrer Interessen. Die digitale und flexible Arbeitsweise wird zu Ihrem Vorteil:

1. ERSTEINSCHÄTZUNG
2. AKTENEINSICHT
3. VERTEIDIGUNGSSTRATEGIE

Wenn Sie sich vertrauensvoll an mich wenden, erläutere ich Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung am Telefon oder vor Ort gerne die vorläufigen Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.

Nach einer ersten Fallbesprechung und der Klärung der Verteidigungsübernahme beantrage ich Akteneinsicht. In wohl keinem Rechtsgebiet ist die Akteneinsicht so wichtig wie im Strafrecht. Ohne Akteneinsicht sollten Sie daher unter keinen Umständen Angaben zum Tatvorwurf machen.

Nach einer Einschätzung Ihrer Optionen auf Basis der Akteneinsicht, kann in aller Ruhe gemeinsam das weitere Vorgehen entschieden und die Verteidigungsstrategie abgestimmt werden. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme eine gerichtliche Hauptverhandlung nicht selten vermieden werden.

Zögern Sie nicht, einen spezialisierten Anwalt für Steuerstrafrecht mit der Verteidigung Ihrer Interssen zu beauftragen. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine Ersteinschätzung, indem Sie anrufen, eine E-Mail senden oder die Online Terminvereinbarung ausfüllen. Ich melde mich umgehend zurück!

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TÄTIGKEITEN

Ich berate und verteidige Sie im Steuerstrafrecht in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens, angefangen vom Ermittlungsverfahren (Strafanzeige/Vorladung), der vorläufigen Festnahme und Untersuchungshaft über das Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren. Erste Informationen und Verhaltenstipps bei einem strafrechtlichen Vorwurf verhalten, erfahren Sie hier:

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RECHTSANWÄLTIN

Strafverteidigerin Rena Peters
RENA PETERS

Rechtsanwältin i Strafverteidigerin

Als Rechtsanwältin für Strafrecht übernehme ich Ihren Fall kurzfristig und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie. Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und diskret im Umgang mit Ihren Informationen.

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