INTERNETSTRAFRECHT

ÜBERBLICK

Schnelle Hilfe bei Verfahren wegen Straftaten im Internet.

Von Computerbetrug über das Ausspähen & Abfangen von Daten bis zu illegalem Filesharing. Die Kriminalität verlagert sich zunehmend in den digitalen Raum. Allein im Jahr 2020 wurden 320323 Delikte  unter Nutzung des Internets als Tatmittel begangen. Die Tendenz ist steigend.

Klassische Straftatbestände wie Betrug, Espressung oder Beleidigung erfolgen längst über Handy, Smartphone, Tablet oder PC. Neben den klassischen Erscheinungsformen gibt es unterschiedliche Formen von spezifischen Cyber-Angriffen (z.B. Ransomware, Skimming, Phishing).

Die Staatsanwaltschaften haben längst Sonderdezenrate eingerichtet und arbeiten längst mit IT-Spezialisten zusammen, um der technischen Entwicklung im Internet und dem sog. Darknet auf Augenhöhe begegnen zu können.

INTERNETSTRAFRECHT

DAS WICHTIGSTE

Im Folgenden erhalten Sie unverbindliche Erstinformationen zu den relevantesten Delikten im Internetstrafrecht. Die Aufzählung macht deutlich, wie umfangreich dieses Feld ist. Erfolgreiche Strafverteidigung im Internetstrafrecht erfordert immer ein genaues Aktenstudium sowie technischen und rechtlichen Sachverstand in allen materiellen und strafprozessualen Fragen des Einzelfalles.

Was bedeutet Internetkriminalität?

Eine genaue Definition des Internetstrafrechts gibt es nicht. Vielmehr wächst es ständig mit der Weiterentwicklung des Internets, wie man es im Zusammenhang mit neuen Phänomenen wie dem Darknet oder Kryptowährungen erlebt.

Neben klassischen Straftatbeständen wie dem Betrug (§ 263 StGB) und eigenen Internetstraftatbeständen (z.B. Phishing gem. § 269 StGB), gibt es insbesondere Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten wie dem Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht.

Welche Delikte fallen unter das Internetstrafrecht?

Eine genaue Definition des Internetstrafrechts gibt es nicht. Die möglichen Delikte sind vielfältig und zeigen wie umfangreich eine Verteidigung sein kann:

  • Cyber-Mobbing
  • Cyber-Stalking
  • Beleidigung (§ 185 StGB) und Diffamierung im Internet
  • Urheberrechtsverletzungen (z. B. Filesharing)
  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Computerbetrug (§ 263a StGB)
  • Abofallen
  • Phishing (§ 269 StGB)
  • Pharming (§ 303a StGB)
  • Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
  • Warenbetrug
  • Warenkreditbetrug
  • Identitätsdiebstahl
  • Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet
  • Verhetzende Beleidigung (§ 192a)

 

Welche Angriffsformen gibt es?

Die unterschiedlichen Angriffsformen im Internet sind vielfältig und lassen sich anhand der Zielrichtung in verschiedene Kategorien unterteilen: Reine Schädigungen, Digitale Erpressung, Unternehmensspionage, Verschaffen von Zugangsdaten. Häufig auftretende Angriffe sind:

  • Ransomware: Schadsoftware zur Verschlüsselung oder Nutzung von PCs bzw. mobilen Geräten
  • Botnetz: Zusammenschluss gehackter PCs zu illegalen Netzwerken durch Installation von Schadprogrammesn
  • Skimming: Erlangung illegaler Kreditkarten- oder Bankkartendaten durch Auslesen des Magnetstreifens und Kopieren auf gefälschte Karten
  • Phishing: Erlangung persönlicher Daten mittels gefälschter Websites & E-Mails
  • Pharming: Erlangung persönlicher Daten durch Umleitung auf gefälschte Websites
  • Ping-Anrufe: Anrufe, die nacheinmaligem Klingen gezielt abgebrochen werden, um einen mit hohen Kosten verbundenen Rückruf zu erhalten.

Welche Strafen drohen im Internetstrafrecht?

Hierzu kann keine pauschale Aussage getroffen werden, da die Strafandrohung vom jeweiligen Delikt abhängt und das Rechtsgebiet sehr vielfältig ist.

Was ist das Darknet?

Das sog. Darknet ist ein Bereich im Internet, der durch das Tor-Netzwerk erreichbar ist.

Im Darket werden derzeit in erster Linie Drogen, Waffen, illegale Pornographie, Raubkopien, illegale Softwarelizenzen, gefälschte Ausweisdokumente, Kreditkartendaten und Falschgeld verkauft. Die Bezahlung erfolgt im Darknet meist über Kryptowährungen, z.B. über Bitcoin oder Litecoins.

Der Gesetzgeber hat das Betreiben von Plattformen in Form des „Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten“ bereits im neu eingeführten Darknet-Paragraph (§ 127 StGB) unter Strafe gestellt.

Was sind Kryptowährungen?

Bitcoins stellen eine rein digitale Währungsart dar und unterstehen keiner zentralen Kontrollinstanz oder Ausgabestelle wie handelsübliche Währungen. Entscheidendes Kriterium ist dabei die Pseudonymität der Nutzer. Die Geheimhaltung der eigenen Identität ist bei der Nutzung des Bitcoin-Systems weitgehend gewährleistet, weshalb Bitcoins bei illegalen Geschäften häufig als Zahlungsmöglichkeit genutzt wird.

Neben seriösen Anbietern werben jedoch auch dubiose Unternehmen mit hohen Renditen und dauerhaftem passiven Einkommen durch eine Anlage mit Kryptowährungen. Nicht selten ist das angelegte Geld durch einen Anlagebetrug verloren.

 

 

INTERNETSTRAFRECHT

VORGEHEN

Sie haben eine Anzeige wegen Betruges oder Phishing erhalten? Bei Ihnen hat eine Durchsuchung stattgefunden? Aufgrund der zunehmenden Spezialisierung der Staatsanwaltschaften ist es umso wichtiger einen Strafverteidiger mit technischem Sachverstand und einer erfolgsversprechenden Verteidigungsstrategie zu beauftragen. Nicht selten fehlen den Staatsanwälten vertiefte technische Kenntnisse, was zu falschen Annahmen und Schlussfolgerungen führt.

 

1. ERSTEINSCHÄTZUNG
2. AKTENEINSICHT
3. VERTEIDIGUNGSSTRATEGIE

Wenn Sie sich vertrauensvoll an mich wenden, erläutere ich Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung am Telefon oder vor Ort gerne die vorläufigen Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.

Nach einer ersten Fallbesprechung und der Klärung der Verteidigungsübernahme wird Akteneinsicht erlangt. In wohl keinem Rechtsgebiet ist die Akteneinsicht so wichtig wie im Strafrecht. Ohne Akteneinsicht sollten Sie daher unter keinen Umständen eine Aussage tätigen.

Nach einer Einschätzung Ihrer Optionen auf Basis der Akteneinsicht, kann in aller Ruhe gemeinsam das weitere Vorgehen entschieden und die Verteidigungsstrategie abgestimmt werden. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme eine gerichtliche Hauptverhandlung nicht selten vermieden werden.

Zögern Sie nicht, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Internetstrafrecht mit der Verteidigung zu beauftragen! Pro reo bietet Ihnen kurzfristige Termine zur Wahrnehmung Ihrer Interessen. Die digitale und flexible Arbeitsweise wird zu Ihrem Vorteil. Sie erreichen mich per Telefon, E-Mail oder direkt oder die Online Terminvereinbarung. Ich melde mich umgehend zurück!

 

 

 

INTERNETSTRAFRECHT

TÄTIGKEITEN

Ich berate und verteidige Sie im Internetstrafrecht in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens, angefangen vom Ermittlungsverfahren (Strafanzeige/Vorladung), der vorläufigen Festnahme und Untersuchungshaft über das Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren. Erste Informationen und Verhaltenstipps bei einem strafrechtlichen Vorwurf verhalten, erfahren Sie hier:

Persönlich • Engagiert • Unnachgiebig

RECHTSANWÄLTIN

Strafverteidigerin Rena Peters
RENA PETERS

Rechtsanwältin i Strafverteidigerin

Als Rechtsanwältin für Strafrecht übernehme ich Ihren Fall kurzfristig und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie. Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und diskret im Umgang mit Ihren Informationen.

Logo Signatur
KURZFRISTIG • UNKOMPLIZIERT • DIGITAL

KONTAKT

ONLINE TERMINVERGABE

Buchen Sie Ihren Wunschtermin einfach online. Ist Ihre Wunschtermin oder Ihr Thema nicht dabei? Dann vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin unter 0751 29594950

In dringenden Fällen (Durchsuchung/Festnahme) erreichen Sie mich unter 0152 5939 5032

INTERNETSTRAFRECHT

AKTUELLE BEITRÄGE