KAPITALSTRAFRECHT

ÜBERBLICK

Einer Ihrer Angehörigen wird eines Kapitalverbrechens beschuldigt?

Eine Verurteilung zieht nicht selten weitreichende Folgen nach sich. Zu den Kapitalverbrechen gehören schwere Straftaten, die in der Regel schwere Verletzungen oder den Tod nach sich ziehen.

Eine möglichst frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts für Strafrecht bzw. Strafverteidigers ist von großer Bedeutung, um rechtzeitig die Weichen für einen positiven Verfahrensverlauf zu stellen.

KAPITALSTRAFRECHT

KERNBEREICHE

Wenn der Vorwurf des Mordes oder eines anderen Kapitaldeliktes vorliegt, kommen viele Fragen auf den Beschuldigten oder seine Angehörigen zu. Im Folgenden erhalten Sie unverbindliche Erstinformationen zu den relevantesten Delikten des Kapitalstrafrechts. Eine erfolgreiche Strafverteidigung erfordert immer ein genaues Aktenstudium und qualifizierte Fachkenntnisse in allen materiellen und strafprozessualen Fragen des Einzelfalles.

Welche Straftaten und Delikte sind Kapitalverbrechen?

Das Kapitalstrafrecht umfasst Straftaten mit besonders hoher Strafandrohung. Dies sind insbesondere die in § 74 Abs. 2 GVG und § 120 Abs. 2 GVG genannten Straftaten, also solche, die gegen das Leben einer Person gerichtet sind. Darunter fallen u.a.:

  • Totschlag, § 212 StGB
  • Mord, § 211 StGB
  • fahrlässige Tötung, § 229 StGB
  • Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB
  • Raub mit Todesfolge, § 251 StGB
  • Räuberischer Diebstahl mit Todesfolge, § 252 StGB
  • Räuberische Erpressung mit Todesfolge, § 255 StBG

 

Wie unterscheiden sich Mord & Totschlag?

Totschlag, § 212 StGB

Töten bedeutet das Verursachen des Todes eines anderen Menschen durch die Handlung des Täters. Eine kurzfristige Lebensverkürzung genügt und  der Tod muss tatsächlich eintreten. Ansonsten kommt nur eine Strafbarkeit wegen Versuchs in Betracht. Geschützt werden soll jedes Menschliche Leben nach der Geburt bis zum Tode. Vorerkrankungen bleiben dabei außen vor. Die Selbsttötung ist straflos, sodass auch eine strafbare Teilnahme (insb. Beihilfe) ausscheidet.

Als Regelstrafe ist eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bis zum Höchstmaß von 15 Jahren angedroht. Oftmals ist eine Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Fahrlässigkeit problematisch. Aufgrund der unterschiedlichen STrafrahmen ist hier eine sorgfältige Verteidigungsstrategie angezeigt. 

 

Mord, § 211 StGB

Einen Mord begehrt, wer bei der Verursachung des Todes eines anderen Menschen eines der in § 211 StGB genannten Mordmerkmale verwirklicht und soweit sich dadurch die besondere Verwerflichkeit bzw. Gefährlichkeit zeig. Mordmerkmale:

  • Gruppe 1 (Beweggründe): Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier oder sonstige niedrige Beweggründe
  • Gruppe 2 (Art & Weise der Tatausführung): heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln
  • Gruppe 3 (Zielsetzung): Ermöglichung oder Verdeckung einer Straftat

Durch den Mord wird die vorsätzliche Tötung eines Menschen mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Liegen außergewöhnliche schuldmindernde Tatumstände vor, hat das Gericht die Möglichkeit die Strafe zu mildern. Beispiele hierfür: Notstandähnliche, auswegslose Situationen (BGH 7. 6. 2005 – 3 StR 109/05), große Verzweiflung (LG Bremen 24.11.2004 – 24 Ks 911 Js 17593/04), oder tiefes Mitleid.

 

Ob ein Mord oder Totschlag vorliegt, hängt somit davon ab, ob neben der Tötung eines anderen Menschen eines der genannten Mordmerkmale verwirklicht wurde.

Was versteht man unter lebenslanger Freiheitsstrafe?

Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit. Nach frühestens 15 Haftjahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, in diesem Fall dauert die Bewährungszeit 5 Jahre, § 57 StGB.

Was ist die Sicherheitsverwahrung?

Lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung stellt die härteste Strafe dar. Die Sicherheitsverwahrung wird Straftätern auferlegt, wenn beim Betroffenen eine psychische Störung vorliegt und aus konkreten Umständen in seiner Person oder seinem Verhalten eine hochgradige Gefahr abzuleiten ist, dass er auch nach einer Haftentlassung infolge dieser Störung schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten begehen wird.

Primäres Ziel der Sicherheitsverwahrung ist es die Allgemein vor der noch währenden Gefahr des Straftäters zu schützen. Ebenso wichtig ist, die Verwahrten auf das Leben in Freiheit und die soziale Eingliederung vorzubereiten.

 

KAPITALSTRAFRECHT

VORGEHEN & VERHALTEN

Kapitalstraftaten gehören zu den schwerwiegensten Delikten im deutschen Strafrecht und haben nicht selten eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge. Für eine zielführende Verteidigungsstrategie ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht unerlässlich. Meine Kanzlei für Strafrecht in Ravensburg bietet Ihnen kurzfristige Termine zur Wahrnehmung Ihrer Interessen. Die digitale und flexible Arbeitsweise wird zu Ihrem Vorteil:

1. ERSTEINSCHÄTZUNG
2. AKTENEINSICHT
3. VERTEIDIGUNGSSTRATEGIE

Wenn Sie sich vertrauensvoll an mich wenden, erläutere ich Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung am Telefon oder vor Ort gerne die vorläufigen Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.

Nach einer ersten Fallbesprechung und der Klärung der Verteidigungsübernahme beantrage ich Akteneinsicht. In wohl keinem Rechtsgebiet ist die Akteneinsicht so wichtig wie im Strafrecht. Ohne Akteneinsicht sollten Sie daher unter keinen Umständen Angaben zum Tatvorwurf machen.

Nach einer Einschätzung Ihrer Optionen auf Basis der Akteneinsicht, kann in aller Ruhe gemeinsam das weitere Vorgehen entschieden und die Verteidigungsstrategie abgestimmt werden. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme eine gerichtliche Hauptverhandlung nicht selten vermieden werden.

Zögern Sie nicht, einen spezialisierten Anwalt für Kapitalstrafrecht mit der Verteidigung Ihrer Interssen zu beauftragen. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine Ersteinschätzung, indem Sie anrufen, eine E-Mail senden oder die Online Terminvereinbarung ausfüllen. Ich melde mich umgehend zurück!

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TÄTIGKEITEN

Ich berate und verteidige Sie im Kapitalstrafrecht in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens, angefangen vom Ermittlungsverfahren (Strafanzeige/Vorladung), der vorläufigen Festnahme und Untersuchungshaft über das Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren. Erste Informationen und Verhaltenstipps bei einem strafrechtlichen Vorwurf verhalten, erfahren Sie hier:

Persönlich • Engagiert • Unnachgiebig

RECHTSANWÄLTIN

Strafverteidigerin Rena Peters
RENA PETERS

Rechtsanwältin i Strafverteidigerin

Als Rechtsanwältin für Strafrecht übernehme ich Ihren Fall kurzfristig und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie. Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und diskret im Umgang mit Ihren Informationen.

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