Don’t drink and drive

Betrunken E-Scooter zu fahren ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch strafrechtliche Folge nachsichziehen.

Was war passiert
Ein Hamburger Unternehmer wurde vergangenen November nachts auf einem E-Scooter von der Polizei angehalten. Bei der polizeilichen Kontrolle wurde ein Alkoholwert von 1,3 Promille festgestellt. Per Strafbefehl wurde dem Mann von der Staatsanwaltschaft eine Zahlung ein Bußgeldes von 1.500EUR in 30 Tagessätzen (à 50EUR) sowie ein zehnmonatiges Fahrverbot auferlegt. Dabei schätzte die Staatsanwaltschaft das Einkommen des ihnen bisher unbekannten Unternehmers. Hätte der Unternehmer die Summe gezahlt und das Fahrverbot akzeptiert, wäre der Fall erledigt gewesen.

Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht
Doch dabei sollte es nicht bleiben. Der Unternehmer entschied sich Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen, wodurch es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kam. Im Gegensatz zum vereinfachten Verfahren des Strafbefehls verschaffte sich die zuständige Richterin nun einen Überblick über das Einkommen des vermögenden Unternehmers. Dies führte zur Erhöhung des einzelnen Tagessatzes von bisher 50EUR auf 2670EUR, summa summarum 80.000EUR. „Eine Strafe muss auch spürbar sein“, zitiert der „NDR“ die zuständige Richterin.

Frühzeitige Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht
Ein Strafbefehl steht im Ergebnis einem Urteil gleich. Der Einspruch gegen den Strafbefehl ist innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung möglich. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann nicht abstrakt beurteilt werden.

Kontaktieren Sie frühzeitig eine:n Strafverteidiger:in, um Ihre Erfolgsaussichten zu ermitteln. Häufig lohnt es sich; teilweise kann er die Lage jedoch dramatisch verschlechtern.

 

1,1 Promille Grenze gilt auch für E-Scooter
Mit einem Alkoholwert von 1,3 Promille auf dem E-Scooter im Straßenverkehr zu fahren, ist ein Deutschland ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille eine Straftat. Geahndet wird sie mit drei Punkten in Flensburg, mindestens neun Monaten Führerscheinentzug und einer Geldstrafe geahndet. Dabei gilt die Promillegrenze für Kraftfahrzeuge auch für E-Scooter.

§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr -

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