Die Ampel-Regierung hat Ende Oktober ihre Eckpunkte für ein Gesetz zur kontrolliert-legalen Abgabe von Cannabis an Erwachsene präsentiert. Zielsetzung ist die Entkriminalisierung der Konsumenten und die staatliche Kontrolle des Marktes. Was sind die wesentlichen Eckpunkte?
Aktuell ist noch unklar, ob das Vorhaben mit internationalem Recht vereinbar ist. Neben verschiedenen völkerrechtlichen Abkommen aus den 1960/1970ern, setzen insbesondere europarechtliche Vepflichtungen Deutschlands dem Vorhaben derzeit noch Grenzen.
Möchte die Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstößen gegen diese Abkommen verhindern, führt wohl kein Weg an einer Nachverhandlung vorbei. Welchen dieser Wege die Bundesregierung geht, ist noch nicht ersichtlich. Den miliardenschweren Weg des Vertragsverletzungsverfahrens, den sie bei der PKW-Maut gegangen ist, gilt es jedoch zu vermeiden.
Bereits jetzt werden Stimmen laut, wonach die Strafverfolgungsbehörden ihre laufenden Verfahren gegen Cannabis-Konsumenten bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes einstellen sollen. Im Rahmen der Strafzumessung zeigen sich Gerichte und Staatsanwaltschaften jedoch bisher zurückhaltend. Für die Strafverteidigung ist es in Schutzschriften und Plädoyers umso wichtiger die Sinnhaftigkeit der Legalisierung aufgrund wissenschaftlicher Studien und der immer größer werdenden Akzeptanz in der breiten Gesellschaft vorzutragen.
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhalten? Eine Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu erhalten ist im ersten Moment meist überraschend und schockierend.
Die Risiken einer unvorbereiteten Aussage dürfen jedoch nicht unterschätzt werden. Kontaktieren Sie frühzeitig einen Strafverteidiger, um Ihre Erfolgsaussichten zu ermitteln. Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht stehen dem Rechtsanwalt eine Vielzahl von Einflussmöglichkeiten zur Verfügung, um das Verfahren mitzugestalten und zu lenken.