Im Folgenden erhalten Sie unverbindliche Erstinformationen zu den relevantesten Delikten im Ausländerstrafrecht. Die Aufzählung macht deutlich, wie umfangreich das Ausländerstrafrecht ist. Erfolgreiche Strafverteidigung erfordert immer ein genaues Aktenstudium und qualifizierte Fachkenntnisse in allen materiellen und strafprozessualen Fragen des Einzelfalles.
Sie haben eine Strafanzeige aufgrund eines Vorwurfs aus dem Aufenthaltsgesetz erhalten? Beabsichtigt die Ausländerbehörde Sie auszuweisen? Meine Kanzlei für Strafrecht in Ravensburg bietet Ihnen kurzfristige Termine zur Wahrnehmung Ihrer Interessen. Die digitale und flexible Arbeitsweise wird zu Ihrem Vorteil:
Wenn Sie sich vertrauensvoll an mich wenden, erläutere ich Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung am Telefon oder vor Ort gerne die vorläufigen Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.
Nach einer ersten Fallbesprechung und der Klärung der Verteidigungsübernahme beantrage ich Akteneinsicht. In wohl keinem Rechtsgebiet ist die Akteneinsicht so wichtig wie im Strafrecht. Ohne Akteneinsicht sollten Sie daher unter keinen Umständen Angaben zum Tatvorwurf machen.
Nach einer Einschätzung Ihrer Optionen auf Basis der Akteneinsicht, kann in aller Ruhe gemeinsam das weitere Vorgehen entschieden und die Verteidigungsstrategie abgestimmt werden. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme eine gerichtliche Hauptverhandlung nicht selten vermieden werden.
Auch wenn häufig Dolmetscher in Vernehmungen bei der Polizei oder bei Gericht anwesend sind, ist es zusätzlich sehr wichtig, einen Rechtsanwalt dabei zu haben. Der Anwalt hat das rechtliche Hintergrundwissen und kann gegebenfalls die Rechtslage zusammen mit dem Dolmetscher nochmals genauer erklären und Hinweise zu den verschiedenen Möglichkeiten geben kann.
Zögern Sie nicht, einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht mit der Verteidigung Ihrer Interssen zu beauftragen. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine Ersteinschätzung, indem Sie anrufen, eine E-Mail senden oder die Online Terminvereinbarung ausfüllen. Ich melde mich umgehend zurück!
Ich berate und verteidige Sie im Allgemeinen Strafrecht in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens, angefangen vom Ermittlungsverfahren (Strafanzeige/Vorladung), der vorläufigen Festnahme und Untersuchungshaft über das Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren. Erste Informationen und Verhaltenstipps bei einem strafrechtlichen Vorwurf verhalten, erfahren Sie hier:
Als Rechtsanwältin für Strafrecht übernehme ich Ihren Fall kurzfristig und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie. Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und diskret im Umgang mit Ihren Informationen.
Buchen Sie Ihren Wunschtermin einfach online. Ist Ihre Wunschtermin oder Ihr Thema nicht dabei? Dann vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin unter 0751 29594950
In dringenden Fällen (Durchsuchung/Festnahme) erreichen Sie mich unter 0152 5939 5032