Verteidigung von Migranten

ÜBERBLICK

Nur wer seine Verfahrensrechte kennt, kann sich richtig verteidigen.

Jede potentielle Verurteilung wegen einer Straftat stellt ein Risiko für den verbleibenden oder zukünftigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland dar.

Die Bandbreite innerhalb derer man sich als deutscher oder nichtdeutscher Staatsangehöriger strafbar machen kann, reicht von dem Aufenthaltsgesetz über das Staatsangehörigkeitsgesetz bis zum Asylgesetz und macht auch vor dem allgemeinen Strafgesetzbuch keinen Halt.

Verteidigung von Migranten

KERNBEREICHE

Im Folgenden erhalten Sie unverbindliche Erstinformationen zu den relevantesten Delikten im Ausländerstrafrecht. Die Aufzählung macht deutlich, wie umfangreich das Ausländerstrafrecht ist. Erfolgreiche Strafverteidigung erfordert immer ein genaues Aktenstudium und qualifizierte Fachkenntnisse in allen materiellen und strafprozessualen Fragen des Einzelfalles.

Wodurch zeichnet sich das Ausländerstrafrecht aus?

Das Ausländerstrafrecht richtet sich nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dieses beinhaltet in den §§ 95-98 Straf- und Bußgeldvorschriften. Es umfasst solche Delikte, die nur von Ausländern oder im Zusammenhang mit ausländischen Staatsangehörigen begangen werden können. 

Was sind typische Delikte im Ausländerstrafrecht?

Gem. § 95 AufenthG ist unter anderem unter Strafe gestellt,

  • die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt ohne einen Pass, Passersatz oder Ausweisersatz oder den erforderlichen Aufenhaltstitel
  • der Verstoß gegen vollziehbare Anordnungen
  • unrichtige oder unvollständige Angaben zur Person
  • Verstoß gegen Auflagen durch einen ausgewiesenen Ausländer
  • Verstoß gegen räumliche Beschränkungen
  • Erschleichen eines Aufenhaltstitels, dazu zählt auch das Eingehen von Scheinehen
  • Einschleusen von Ausländern

Welche Besonderheiten gilt es bei der Strafverteidigung von Ausländern zu beachten?

Eine strafrechtliche Verurteilung kann auch strafrechtliche Nebenfolge sowie aufenthaltsrechtliche Folgen haben. Dies ist bei der Entwicklung der Verteidigungsstrategie zu berücksichtigen. Dementsprechend ist es wichtig, rechtzeitig einen Verteidiger zu kontaktieren, der Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen kann. Nicht selten kann dann auch die Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Hat eine strafrechtliche Verurteilung aufenthaltsrechtliche Wirkungen?

Die Ausweisung ist in § 53 AufenthG geregelt. Die Ausweisung ist die Anordnung einer Behörde, in der ein Ausländer aufgefordert wird, das Bundesgebiet zu verlassen. Durch die Ausweisung hat die Behörde die Möglichkeit, einen bestehenden Aufenthaltstitel zu beseitigen. Dadurch verliert der Ausländer das Recht, sich erlaubt in Deutschland aufzuhalten.

 

Kooperation mit Anwälten für Migrationsrecht

In besonders komplexen Fällen arbeite ich mit Kooperationspartnern aus dem Migrationsrecht zusammen. So wird ein Verteidigungsteam gebildet, dass dem Mandanten bestmöglichen Rechtsschutz bietet.

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VORGEHEN & VERHALTEN

Sie haben eine Strafanzeige aufgrund eines Vorwurfs aus dem Aufenthaltsgesetz erhalten? Beabsichtigt die Ausländerbehörde Sie auszuweisen? Meine Kanzlei für Strafrecht in Ravensburg bietet Ihnen kurzfristige Termine zur Wahrnehmung Ihrer Interessen. Die digitale und flexible Arbeitsweise wird zu Ihrem Vorteil:

1. ERSTEINSCHÄTZUNG
2. AKTENEINSICHT
3. VERTEIDIGUNGSSTRATEGIE

Wenn Sie sich vertrauensvoll an mich wenden, erläutere ich Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung am Telefon oder vor Ort gerne die vorläufigen Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.

Nach einer ersten Fallbesprechung und der Klärung der Verteidigungsübernahme beantrage ich Akteneinsicht. In wohl keinem Rechtsgebiet ist die Akteneinsicht so wichtig wie im Strafrecht. Ohne Akteneinsicht sollten Sie daher unter keinen Umständen Angaben zum Tatvorwurf machen.

Nach einer Einschätzung Ihrer Optionen auf Basis der Akteneinsicht, kann in aller Ruhe gemeinsam das weitere Vorgehen entschieden und die Verteidigungsstrategie abgestimmt werden. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme eine gerichtliche Hauptverhandlung nicht selten vermieden werden.

Auch wenn häufig Dolmetscher in Vernehmungen bei der Polizei oder bei Gericht anwesend sind, ist es zusätzlich sehr wichtig, einen Rechtsanwalt dabei zu haben. Der Anwalt hat das rechtliche Hintergrundwissen und kann gegebenfalls die Rechtslage zusammen mit dem Dolmetscher nochmals genauer erklären und Hinweise zu den verschiedenen Möglichkeiten geben kann.

Zögern Sie nicht, einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht mit der Verteidigung Ihrer Interssen zu beauftragen. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine Ersteinschätzung, indem Sie anrufen, eine E-Mail senden oder die Online Terminvereinbarung ausfüllen. Ich melde mich umgehend zurück!

 

 

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TÄTIGKEITEN

Ich berate und verteidige Sie im Allgemeinen Strafrecht in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens, angefangen vom Ermittlungsverfahren (Strafanzeige/Vorladung), der vorläufigen Festnahme und Untersuchungshaft über das Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren. Erste Informationen und Verhaltenstipps bei einem strafrechtlichen Vorwurf verhalten, erfahren Sie hier:

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RECHTSANWÄLTIN

Strafverteidigerin Rena Peters
RENA PETERS

Rechtsanwältin i Strafverteidigerin

Als Rechtsanwältin für Strafrecht übernehme ich Ihren Fall kurzfristig und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie. Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und diskret im Umgang mit Ihren Informationen.

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KONTAKT

Buchen Sie Ihren Wunschtermin einfach online. Ist Ihre Wunschtermin oder Ihr Thema nicht dabei? Dann vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin unter 0751 29594950

In dringenden Fällen (Durchsuchung/Festnahme) erreichen Sie mich unter 0152 5939 5032