Im Folgenden erhalten Sie unverbindliche Erstinformationen zu den relevantesten Delikten im Sexualstrafrecht. Die Materie macht deutlich, wie umfangreich die Verteidigung im Sexualstrafrecht ist. Eine erfolgreiche Strafverteidigung erfordert immer ein genaues Aktenstudium und qualifizierte Fachkenntnisse in allen materiellen und strafprozessualen Fragen des Einzelfalles.
Sie haben eine Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung oder Kinderpornographie erhalten? Das primäre Ziel der Strafverteidigung im Sexualstrafrecht ist das Verfahren außergerichtlich zum Abschluss zu bringen, um eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Meine Kanzlei für Strafrecht in Ravensburg bietet Ihnen kurzfristige Termine zur Wahrnehmung Ihrer Interessen. Vorurteilsfrei und diskret.
Wenn Sie sich vertrauensvoll an mich wenden, erläutere ich Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung am Telefon oder vor Ort gerne die vorläufigen Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.
Nach einer ersten Fallbesprechung und der Klärung der Verteidigungsübernahme beantrage ich Akteneinsicht. In wohl keinem Rechtsgebiet ist die Akteneinsicht so wichtig wie im Strafrecht. Ohne Akteneinsicht sollten Sie daher unter keinen Umständen Angaben zum Tatvorwurf machen.
Nach einer Einschätzung Ihrer Optionen auf Basis der Akteneinsicht, kann in aller Ruhe gemeinsam das weitere Vorgehen entschieden und die Verteidigungsstrategie abgestimmt werden. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme eine gerichtliche Hauptverhandlung nicht selten vermieden werden.
Schon der Verdacht einer Sexualstraftat kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben des Beschuldigten haben. Auch ein späterer Freispruch kann in vielen Fällen diese Schäden nicht mehr vollständig kompensieren.
Zögern Sie daher nicht, einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht mit der Verteidigung Ihrer Interssen zu beauftragen. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine Ersteinschätzung, indem Sie anrufen, eine E-Mail senden oder die Online Terminvereinbarung ausfüllen. Ich melde mich umgehend zurück!
Ich berate und verteidige Sie im Sexualstrafrecht in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens, angefangen vom Ermittlungsverfahren (Strafanzeige/Vorladung), der vorläufigen Festnahme und Untersuchungshaft über das Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren. Erste Informationen und Verhaltenstipps bei einem strafrechtlichen Vorwurf verhalten, erfahren Sie hier:
Als Rechtsanwältin für Strafrecht übernehme ich Ihren Fall kurzfristig und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie. Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und diskret im Umgang mit Ihren Informationen.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin online oder telefonisch unter 0751 29594950.
In dringenden Fällen (Durchsuchung/Festnahme) nutzen Sie bitte die Notfallnummer 0152 59395032.