Ohne Akteneinsicht keine sinnvolle Verteidigungsstrategie. Als Ihre Verteidigerin beantrage ich die Akte bei der Staatsanwaltschaft und werte sie für Ihre Einlassung aus.
Als Beschuldigter müssen Sie nicht zur Polizei erscheinen – und Sie sollten es ohne Akteneinsicht auch nicht. Ich sage den Termin für Sie ab und beantrage Einsicht in die Ermittlungsakte.
Die ersten 24 bis 48 Stunden entscheiden, ob Untersuchungshaft droht. Ich übernehme die Verteidigung kurzfristig und sorge für Akteneinsicht sowie Haftvorführung.
Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen. Ein unwidersprochener Strafbefehl wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil – mit Eintrag ins Bundeszentralregister. Lassen Sie den Strafbefehl prüfen, bevor Sie entscheiden.
Wenn die Polizei bei Ihnen durchsucht, schweigen Sie konsequent und rufen sofort an. Ich begleite Sie telefonisch durch die nächsten Schritte oder komme persönlich.
Sie dürfen Ihren Angehörigen in der JVA nicht ohne Weiteres besuchen oder mit ihm sprechen. Als Verteidigerin habe ich ungehinderten Zugang und vertrete seine Interessen sofort.
Jetzt wird das Hauptverfahren vorbereitet. Die Verteidigungslinie muss jetzt stehen, bevor die Hauptverhandlung terminiert wird. Ich übernehme die Aktenprüfung und Strategieplanung kurzfristig.