Anklageschrift
Was jetzt?

ANKLAGEERHEBUNG

Mit der Zustellung einer Anklageschrift vom zuständigen Amts- oder Landgericht steht das Gerichtsverfahren unmittelbar bevor und stellt für den Betroffenen häufig eine enorme psychische Belastung dar.

Auch nach der Erhebung einer Anklage besteht jedoch noch die Möglichkeit der Einstellung des Strafverfahrens. In der Regel werden Sie in Kürze nach der Anklageschrift eine Ladung zur Hauptverhandlung vor Gericht erhalten. Es besteht nur eine kurze Frist nach Erhebung der Anklage, um eine Hauptverhandlung noch abzuwenden. Kontaktieren Sie daher frühzeitig einen Anwalt für Strafrecht. Wir beraten Sie im Fall einer Anklage innerhalb kürzester Zeit persönlich in unserer Kanzlei.

Häufige Fragen

ANKLAGE

1. WER ENTSCHEIDET ÜBER DIE ANKLAGEERHEBUNG?

Die Staatsanwaltschaft ist die sog. „Herrin des Ermittlungsberfahrens“ und entscheidet ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Besteht nach Durchführung der Ermittlungen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten, erhebt sie Anklage. Ist dies nicht der Fall, stellt sie das Verfahren ein.

Entschließt sich die StA zur Erhebung der öffentlichen Klage, leitet sie die Anklageschrift an das zuständige Gericht weiter. In einem weiteren Schritt, dem sog. Zwischenverfahren  überprüft das Gericht als zusätzliche unabhängige Kontrollinstanz, ob hinreichende Verdachtsgründe vorliegen, bevor eine öffentliche Hauptverhandlung durchgeführt wird.

2. WIE LANGE DAUERT ES BIS ZUR ANKLAGEERHEBUNG?

Befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft, muss innerhalb von sechs Monaten Anklage erhoben werden, da der Haftbefehl ansonsten aufgehoben werden muss. Ist der Beschuldigte hingegen auf freiem Fuß, gibt es keine fest vorgeschriebene Frist. Wie lange die Ermittlungen dauern, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

3. WAS TUN?

Haben Sie eine Anklage erhalten, haben Sie meist 1 bis 2 Wochen Zeit eine Stellungnahme abzugeben. Geben Sie keine vorschnellen Erklärungen ab. Welches Vorgehen sinnvoll ist, kann nur mit einem Strafverteidiger abgestimmt werden. Nach unserer Mandatierung erörtern wir gemeinsam mit Ihnen die Sach- und Rechtslage und entwickeln eine gemeinsame Verteidigungsstrategie. Häufig werden die Verteidigungsmöglichkeiten in diesem Abschnitt unterschätzt. Eine Einstellung auch nach Anklageerhebung ist nicht ausgeschlossen.

SPEZIALISIERTE

STRAFVERTEIDIGER

Nur eine engagierte, kompetente Strafverteidigung garantiert Ihnen bestmögliche Chancen auf eine Nichteröffnung des Hauptverfahrens. Beauftragen Sie frühestmöglich einen kompetenten Verteidiger, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Hauptverhandlung überhaupt gegeben sind.